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  • Aktuelles

    Das neue UP|DATE November 2024 ist aufgeschaltet

    • Mitarbeiterbeiteiligung: Die Steuerfolgen einplanen
    • Mehrwertsteuer: Anpassungen auf 1. Januar 2025
    • Feiertage im Arbeitsrecht: Wer hat Anspruch auf bezahlte freie Tage?


    Kurznews

    • Gleiche Regeln für Versicherer 
    • Internationales Erbrecht   
    • Neue Steuertarife und -abzüge
       

    Für das UP|DATE als PDF klicken Sie hier


    Berufsauslagen 2025

    Für die Steuerperiode 2025 werden aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression die Fahrkosten von 3'200 auf 3'300 erhöht.

    Die Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen gelten unverändert gemäss dem Merkblatt N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft. 


    Internationales Erbrecht

    Per 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Das IPRG wird entsprechend angepasst und per 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen erhöhen die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. 


    MwSt-Abrechnung ab 01.01.2025 online

    Ab 1. Januar 2025 müssen alle mehrwertsteuerpfichtigen Personen die MwSt online via dem ePortal abrechnen. Das Abrechnungsformular auf Papier wird ab dann nicht mehr zur Verfügung stehen. 

    www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/eportal.html


    UP|DATE September 2024

    Das neue UP|DATE September 2024 ist aufgeschaltet.

    • Mitarbeiterbeiteiligung: Unternehmerische Verantwortung verleiht Flügel
    • Cyberkriminalität: Es kann alle treffen
    • Künstliche Intelligenz: Keine Angst vor ChatGPT & Co.


    Kurznews

    • Taggelder für den hinterlassenen Elternteil 
    • Zinsen für Covid-19-Kredite unverändert  
    • Gescheiter werden im Blog von TREUHAND|SUISSE
       

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    Neue MWST-Sätze ab 1 Januar 2024

    Anpassung der Mehrwertsteuersätze, Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Jahr 2024
    Weiter Informationen hier im Flyer

     


    AHV-Reform ab 1. Januar 2024

    Per 1. Januar 2024 tritt die AHV-Reform in Kraft. Hier ihre Folgen
     

    1. Vereinheitlichung des Rentenalters (neu Referenzalter)

    Im Rahmen der AHV-Reform wird das Rentenalter vereinheitlicht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter (Rentenalter) bei den Frauen schrittweise auf 65 analog der Männer angehoben wird. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren.

    2. Ausgleich für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969

    Sollten Frauen dieser Jahrgänge früher in Rente gehen, fallen ihre Rentenkürzungen geringer aus. Sollten sie sich erst mit 65 oder später pensionieren lassen, erhalten Sie einen lebenslangen Zuschlag zur AHV-Rente.

    3. Neu kann die Rente bereits ab 63 Jahren bezogen werden

    4. Neu kann ein Teilrentenvorbezug oder -aufschub beantragt werden

    5. Neu können Beitragslücken durch einen max. Aufschub von fünf Jahren und längerer Erwerbstätigkeit geschlossen werden (muss im Einzelfall berechnet werden)

    6. Die Mehrwertsteuer erhöht sich von:
    7.7% auf neu  8.1%

    2.5% auf neu 2.6%

    3.7% auf neu 3.8%

    7. Die Karenzfrist bei der Hilflosenentschädigung reduziert sich von 12 auf 6 Monate

     

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.