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  • Aktuelles

    Das neue UP-DATE September 2026 ist aufgeschaltet

    • Risikomanagement im KMU: Den Blick voraus richten
    • Transparenzregister Schweiz: Was es für KMU bedeutet
    • Gleichstellungsgesetz: Mitarbeitende vor Diskriminierung schützen   


    Kurznews

    • Mehr Spielraum in der Säule 3a
    • Steuererhöhung vom Tisch auf Kapitalbezüge
    • Mehr Transparenz bei Kryptowährungen   
       

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    Transparenzregister ab 1. Oktober 2026

    Ab dem 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Damit wird ein neues eidgenössisches Transparenzregister eingeführt.

    Neu müssen die betroffenen Gesellschaften dem Bund melden, wer die Gesellschaft letztlich kontrolliert bzw. wirtschaftlich berechtigt ist. Diese Angaben müssen bei Änderungen aktualisiert werden.

    Die Meldung erfolgt elektronisch über EasyGov. Gerne beraten und unterstützen wir Sie, nehmen Sie Kontakt auf.


    Abschaffung Eigenmietwert ab 1. Januar 2029

    Die bisherigen steuerlichen Regelungen behalten bis Ende 2028 ihre Gültigkeit. Was ändert sich für Sie als Wohneigentumsbesitzer ab 1. Januar 2029 resp. was bedeutet dies für Sie?

    • Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es keine Besteuerung des Eigenmietwertes mehr
    • Wenn Sie keine vermieteten Immobilien haben, können Sie keine Schuldzinsen mehr in Abzug bringen ausser Sie sind Erstkäufer einer selbstbewohnten Liegenschaft.
    • Unterhaltskosten sowie Einzahlungen in den Erneuerungsfond können nicht mehr abgezogen werden. 


    Sie sind verunsichert, ob Sie die Hypothek ganz oder teilweise zurückzahlen sollen?

    Bei Ihrer Wohnung besteht Modernisierungsbedarf? Nutzen Sie die Übergangsphase solange die Renovationsarbeiten abzugsfähig sind. 


    Achtung: Bei der Vermögenssteuer gibt es keine Veränderung. Die Immobilie stellt nach wie vor steuerliches Vermögen dar und die Schulden dürfen entsprechend in Abzug gebracht werden. 


    Kontaktieren Sie uns, wir unterstüzen Sie gerne bei der Planung.



    Individualbesteuerung kommt erst auf den 1. Januar 2032

    Jetzt steht es fest. Der Bundesrat hat entschieden, dass die im Frühling 2026 vom Volk angenommene Individualbesteuerung erst per 1. Januar 2032 in Kraft treten soll. Somit haben die Kantone genügend Zeit für die politische und technische Umsetzung.
    Wir halten Sie auf dem Laufendensfällt  

     


    Das neue UP-DATE April 2026 ist aufgeschaltet

    • Steuern: Das Haus am Meer
    • Abschaffung Eigenmietwert: Wie geht es nun weiter?
    • Stellvertretung als Überlebensfaktor: Wenn der Chef plötzlich ausfällt  


    Kurznews

    • Neue Risiken im Auge behalten
    • Maximalabzug stabil
    • Den digitalen Nachlass regeln  
       

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    Berufsauslagen 2025

    Für die Steuerperiode 2025 werden aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression die Fahrkosten von 3'200 auf 3'300 erhöht.

    Die Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen gelten unverändert gemäss dem Merkblatt N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft. 


    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.