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  • Aktuelles

    UP|DATE September 2024

    Das neue UP|DATE September 2024 ist aufgeschaltet.

    • Mitarbeiterbeiteiligung: Unternehmerische Verantwortung verleiht Flügel
    • Cyberkriminalität: Es kann alle treffen
    • Künstliche Intelligenz: Keine Angst vor ChatGPT & Co.


    Kurznews

    • Taggelder für den hinterlassenen Elternteil 
    • Zinsen für Covid-19-Kredite unverändert  
    • Gescheiter werden im Blog von TREUHAND|SUISSE
       

    Für das UP|DATE als PDF klicken Sie hier


    UP|DATE April 2024

    Das neue UP|DATE April 2024 ist aufgeschaltet.

    • Sozialversicherungen: Wichtige Änderungen 2024
    • Digitaler Nachlass: Mein Passwort lautet….. 
    • Unternehmensnachfolge: Immobilien im Geschäftsvermögen als Knackpunkt


    Kurznews

    • Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge endet 
    • Vorauszahlung bei Steuern lohnt sich wieder  
    • Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt
       

    Für das UP|DATE als PDF klicken Sie hier


    Neue MWST-Sätze ab 1 Januar 2024

    Anpassung der Mehrwertsteuersätze, Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Jahr 2024
    Weiter Informationen hier im Flyer

     

    AHV-Reform ab 1. Januar 2024

    Per 1. Januar 2024 tritt die AHV-Reform in Kraft. Hier ihre Folgen
     

    1. Vereinheitlichung des Rentenalters (neu Referenzalter)

    Im Rahmen der AHV-Reform wird das Rentenalter vereinheitlicht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter (Rentenalter) bei den Frauen schrittweise auf 65 analog der Männer angehoben wird. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren.

    2. Ausgleich für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969

    Sollten Frauen dieser Jahrgänge früher in Rente gehen, fallen ihre Rentenkürzungen geringer aus. Sollten sie sich erst mit 65 oder später pensionieren lassen, erhalten Sie einen lebenslangen Zuschlag zur AHV-Rente.

    3. Neu kann die Rente bereits ab 63 Jahren bezogen werden

    4. Neu kann ein Teilrentenvorbezug oder -aufschub beantragt werden

    5. Neu können Beitragslücken durch einen max. Aufschub von fünf Jahren und längerer Erwerbstätigkeit geschlossen werden (muss im Einzelfall berechnet werden)

    6. Die Mehrwertsteuer erhöht sich von:
    7.7% auf neu  8.1%

    2.5% auf neu 2.6%

    3.7% auf neu 3.8%

    7. Die Karenzfrist bei der Hilflosenentschädigung reduziert sich von 12 auf 6 Monate

     

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.