Erbvertrag
Der Erbvertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen den lebenden Erben. Voraussetzung dafür ist, dass alle Erben damit einverstanden sind.
Vorteile für einen Vertrag:
- Pflichtteile können ausgeschlossen werden
- Meistbegünstigung zu Gunsten einzelner Erben
- Ausgleichungspflicht kann ausgeschlossen werden
Nachteile können unter anderem folgende Aspekte sein:
- Alle Erben und insbesondere die Pflichtteilsgeschützten Erben müssen damit einverstanden sein und den Vertrag mit unterzeichnen
- Der Vertrag muss öffentlich beurkundet werden
- Bei einer späteren Änderung müssen wiederum alle Erben ihr Einverständnis dazu geben
- Eine Aufhebung und/oder Änderung des Vertrages bedarf einer öffentlichen Beurkundung
Stellt dies eine Möglichkeit für Sie dar?
Gerne beraten und entwerfen wir für Sie eine mögliche Vertragsvariante.