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  • Erbvertrag

    Der Erbvertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen den lebenden Erben. Voraussetzung dafür ist, dass alle Erben damit einverstanden sind. 

     

    Vorteile für einen Vertrag:

    • Pflichtteile können ausgeschlossen werden
    • Meistbegünstigung zu Gunsten einzelner Erben
    • Ausgleichungspflicht kann ausgeschlossen werden

    Nachteile können unter anderem folgende Aspekte sein:

    • Alle Erben und insbesondere die Pflichtteilsgeschützten Erben müssen damit einverstanden sein und den Vertrag mit unterzeichnen
    • Der Vertrag muss öffentlich beurkundet werden
    • Bei einer späteren Änderung müssen wiederum alle Erben ihr Einverständnis dazu geben
    • Eine Aufhebung und/oder Änderung des Vertrages bedarf einer öffentlichen Beurkundung

    Stellt dies eine Möglichkeit für Sie dar?
    Gerne beraten und entwerfen wir für Sie eine mögliche Vertragsvariante.