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  • Testament

    Das Testament ist die einfachste Form, wie Sie Ihr Vermögen verteilen können. Bestimmte Formvorschriften sind einzuhalten. Das Testament kann - im Gegensatz zum Erbvertrag - jederzeit ohne Wissen der Erben geändert werden. Die gesetzlichen Pflichtteile gemäss ZGB Art. 471 müssen aber immer beachtet werden. 

     

    Mit der Einsetzung eines Willensvollstreckers sorgen Sie auch dafür, dass Ihrem letzten Willen auch tatsächlich entsprochen wird.

     

    Wir empfehlen Ihnen, sich beraten zu lassen und Ihr Testament an einem sicheren Ort aufzubewahren. 

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.