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  • Willensvollstreckung

    Wenn Sie wissen und sicher gehen wollen, wer einmal Ihren Nachlass verwaltet und verteilt, empfehlen wir Ihnen, selbst aktiv zu werden. Setzen Sie einen unabhängigen Willensvollstrecker ein, dem Sie vertrauen. Dieser sollte fachlich kompetent, neutral und unabhängig sein.

     

    Aufgaben des Willensvollstrecker

    Die vielseitigen Aufgaben eines Willensvollstreckenden sind unter anderem:

    • Vermögensaufstellung per Todestag und Information an die Erben
    • Vermögensverwaltung bis zur Teilung (inkl. Zahlungen etc.)
    • Zusammenarbeit mit den Erben
    • Erstellung des Teilungsvorschlages und Ausführung des Teilungsvertrages
    • Erstellung einer überprüfbaren Schlussabrechnung

     

    Vorteile Willensvollstreckung

    In folgenden Fällen ist es ratsam einen Willensvollstrecker einzusetzen:

    • der Erblasser über ein grösseres Nachlassvermögen verfügt (Liegenschaften, Unternehmen, Wertschriften etc.)
    • die Erben unerfahren sind
    • kein näherer Kontakt zum Erblasser besteht
    • die Erben keinen Nachlass erwarten, weil sie darüber keine Kenntnis haben oder die Erben unmündig sind
    • die Gefahr besteht, dass sich die Erben ohne Unterstützung nicht einigen können
    • Der Willensvollstrecker ist dafür verantwortlich, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich durchgesetzt wird. 

    Gerne übernehmen wir nicht nur die Beratung, sondern auch die professionelle Verwaltung Ihres Nachlasses und dessen Willensvollstreckung.

     

    Kontaktieren Sie Elisabeth Schmotzer persönlich und lassen Sie sich umfassend beraten

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.