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  • Willensvollstreckung

    Wenn Sie wissen und sicher gehen wollen, wer einmal Ihren Nachlass verwaltet und verteilt, empfehlen wir Ihnen, selber aktiv zu werden. 

    Setzen Sie einen unabhängigen Willensvollstrecker ein, dem Sie vertrauen. Dieser sollte fachlich kompetent, neutral und unabhängig sein.

     

    Zudem ist es ratsam einen Willensvollstrecker einzusetzen, wenn:

    • der Erblasser über ein grösseres Nachlassvermögen verfügt 
    • (Liegenschaften, Unternehmen, Wertschriften etc.)
    • die Erben unerfahren sind
    • kein näherer Kontakt zum Erblasser besteht
    • die Erben keinen Nachlass erwarten weil sie darüber keine Kenntnis haben oder die Erben unmündig sind
    • die Gefahr besteht, dass sich die Erben ohne Unterstützung nicht einigen können

    Der Willensvollstrecker ist dafür verantwortlich, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich durchgesetzt wird. 

    Seine Aufgaben sind unter anderem:

    • Vermögensaufstellung  per Todestag und Information an die Erben
    • Vermögensverwaltung bis zur Teilung (inkl. Zahlungen etc.)
    • Zusammenarbeit mit den Erben
    • Erstellung des Teilungsvorschlages und Ausführung des Teilungsvertrages
    • Erstellung einer überprüfbaren Schlussabrechnung

    Gerne übernehmen wir nicht nur die Beratung sondern auch die professionelle Verwaltung Ihres Nachlasses und dessen Willensvollstreckung.

    Kontaktieren Sie Elisabeth Schmotzer persönlich und lassen Sie sich umfassend beraten.