Unterstützung bei der AHV-Revision
Wir beraten Sie bereits frühzeitig und stellen sicher, dass Sie keine unangenehmen AHV-Nachforderungen zu leisten haben.
Wussten Sie, dass Sie - bereits bevor Sie einen freien Mitarbeiter einstellen oder ihm das erste Mal „Honorar“ auszahlen - darauf achten sollten, ob er tatsächlich im Sinne der AHV als selbständig Erwerbender erfasst wurde?
Wussten Sie, dass der jährliche AHV-Freibetrag für den Nebenerwerb nicht angewendet werden darf für Aushilfen, welche keiner Haupterwerbstätigkeit nachgehen oder bei Studenten, Hauswarten und Haushaltshilfen?
Wussten Sie, dass insbesondere frei schaffende Fotografen, EDV-Speziallisten, Journalisten etc. in den meisten Fällen von den Ausgleichskassen nicht als selbständig Erwerbende akzeptiert werden?
Treffen Sie vorgängig keine Abklärungen, kann Sie dies teuer zu stehen kommen. Die AHV-Revision findet in der Regel alle fünf Jahre statt. Entscheidet der Revisor anders, werden Ihnen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge der letzten Jahre inkl. Verzugszinsen aufgerechnet.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie nicht sicher sind oder Ihren Fall abgeklärt haben möchten.