Ehevertrag
- Sie leben mit ihrem Partner zusammen und wollen ihre finanziellen Angelegenheiten geregelt haben?
- Sie heiraten demnächst und wollen sich einfach beraten lassen?
- Sie machen sich selbständig und wünschen, dass Sie und ihr Partner abgesichert sind?
- Sie sind sehr vermögend und wünschen eine Gütertrennung?
- Sie sind selbständig Erwerbend und wollen ihren Arbeitserwerb als Eigengut sichern?
Das Ehe- und Erbrecht können nicht isoliert betrachtet werden. Durch den Ehevertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr eheliches Vermögen nach dem gewünschten Güterstand aufzuteilen. Die Teilung des Nachlassvermögens erfolgt nach Gesetz und Ihrer möglichen letztwilligen Verfügung/Erbvertrag.
In einem klärenden Gespräch zeigen wir Ihnen die Besonderheiten auf und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Verträge.