Konkubinatsvertrag
Sie leben mit ihrem Partner zusammen und wollen ihre finanziellen Angelegenheiten geregelt haben?
Das Konkubinat ist zwar eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die auch in der Regel auf die Dauer ausgerichtet ist, sie ist aber gesetzlich nicht geregelt. Sie kann nach dem Willen der Partner jederzeit formlos aufgelöst werden. Da sie keine Ehewirkung hat, bestehen somit auch keine güter- und erbrechtlichen Ansprüche. Damit Sie Ihr Zusammenleben regeln können, haben Sie die Möglichkeit, einen Konkubinatsvertrag abzufassen.
Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung.