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  • Konkubinatsvertrag

    Sie leben mit Ihrem Partner/in zusammen, haben allenfalls Kinder und wollen sich finanziell absichern? Das Konkubinat ist zwar eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Sind Sie sich bewusst, dass das Konkubinat in keinem Gesetz geregelt ist? Da diese Art des Zusammenlebens keine Ehewirkung hat, bestehen somit auch keine güter- und erbrechtlichen Ansprüche. 

     

    Werden Sie selbst aktiv und schützen Sie sich und Ihre Lieben. regeln Sie Ihr Zusammenleben, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Ein Konkubinats Vertrag hilft Ihnen dabei. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung.

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.