Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen
Solange ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtig ist, muss es sich durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen, der für alles, was die Mehrwertsteuer betrifft, Domizil gewährt. Gerne bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an und unterstützen Sie bei Ihren Geschäftstätigkeiten in der Schweiz.
Als Fiskalvertreter unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben zur Steuerpflicht:
- Vorbereitung und Durchführung bei der Registrierung
- Korrespondenzen mit der ESTV
- Formelle und materielle richtige Befolgung der Vorschriften zur Mehrwertsteuer
- Erstellen und Einreichen der periodischen Abrechnungen
- sodass die bezahlte Vorsteuer zurückgefordert werden
Wir nehmen uns gerne Ihrem Problem an und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.